AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der BMF Media Information Technology GmbH, Peter-Dörfler-Straße 32, 86199 Augsburg (nachfolgend „BMF“) und ihren gewerblich oder selbstständig beruflich tätigen Kunden im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde/n“). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn BMF dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BMF.
1.3 Individualvereinbarungen gelten gegenüber diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von BMF sind freibleibend und unverbindlich. Die Erteilung eines Auftrags durch den Kunden stellt ein Angebot an BMF zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch BMF zustande.
2.2 Vorvertragliche Mitteilungen von BMF, insbesondere technische Änderungen in Bezug auf die Leistungen von BMF aufgrund technischen Fortschritts oder anderweitiger Entwicklungen, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Informations- & Merkblätter u.ä. sind rein informativ und werden nicht Vertragsbestandteil.
2.3 BMF ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte hinzuziehen.
3. Leistungen
3.1 BMF erbringt Leistungen entsprechend den jeweiligen individuellen Vertragsabsprachen mit dem jeweiligen Kunden.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellt BMF dem Kunden für die Vertragslaufzeit befristete Softwareanwendungen, Applikationen, Zugriff auf relevante Datenbanken der BMF durch die entsprechende Zugriffssoftware (nachfolgend gemeinsam „Software“) nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßer Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von Ziffer 7 bereit. Soweit darüber hinaus individuell vereinbart, stellt BMF dem Kunden Speicherplatz auf eigenen Rechnern von BMF zur Verfügung oder stellt Rechner des Kunden in externen Rechenzentren unter. BMF bietet den Kunden dann die Möglichkeit, die auf den Rechnern abgelegten Inhalte über das Internet abzurufen. BMF erbringt dabei keine Leistungen als Access-Provider. Insoweit können weitere Kosten für den Kunden anfallen. Darüber hinaus bietet BMF weitere Leistungen an, z.B. die Registrierung von Internet-Domains, Mail-Verkehr etc. Die Einzelheiten der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus den Individualvereinbarungen, aus der Produkt- und Leistungsbeschreibung nebst Preisliste zu den einzelnen Produkten und Dienstleistungen. Von BMF zugesagte Erreichbarkeits- und Performancewerte werden durch die für den jeweiligen Dienst gültigen Service-Vereinbarungen (Service-Level-Agreements) geregelt.
3.3 BMF behält sich im Rahmen der Zumutbarkeit für den Kunden vor, ihren Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, soweit dies zur Verbesserung der Services notwendig ist und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert.
3.4 Werden von BMF kostenlose Leistungen erbracht, so können diese jederzeit ohne Angabe von Gründen wiedereingestellt werden, wenn diese Leistungen nicht ausdrücklich Bestandteil des vergütungspflichtigen Vertrages mit dem Kunden sind. Sofern ein Mail-System für den Kunden angeboten wird und dieser es nutzt, speichert BMF die Daten maximal für den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum.
3.5 Supportleistungen über die Gewährleistung hinaus werden nicht erbracht, wenn nicht über Art und Umfang des Supports sowie die Kosten eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Im Übrigen gilt die StandardSupportvereinbarung der BMF, die dieser AGB als Anlage beigefügt ist. Nimmt der Kunde Supportleistungen der BMF in Anspruch, hat BMF Anspruch auf eine angemessene Vergütung der jeweiligen Supportleistungen.
3.6 Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart, handelt es sich bei Lieferterminen nicht um Fixgeschäfte.
3.7 Die Software wird grundsätzlich 24 Stunden am Tag zur Verfügung gestellt mit Ausnahme erforderlicher Wartungsarbeiten und/oder sonstiger Ausfallzeiten. Das Nähere ist in der anliegenden Standard-Supportvereinbarung der BMF geregelt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Website(s) und etwaige mobile Applikationen auch innerhalb des jeweiligen Wartungsfensters möglichst uneingeschränkt erreichbar ist und durch die zu wartende(n) BMF-Integration(en) im Übrigen keine Unterbrechung der Erreichbarkeit der jeweiligen Website(s) entsteht.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde hat BMF sämtliche für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen, insbesondere sämtliche Informationen, Unterlagen und Daten, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsplichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, gerät BMF durch dadurch entstehende Verzögerungen nicht in Verzug. Eventuell vereinbarte Liefertermine verschieben sich dadurch entsprechend in angemessenem Umfang.
4.2 Der Kunde stellt die Einhaltung der technischen Mindestvoraussetzungen der BMF sicher, die in dem Angebot der BMF näher aufgeführt sind. Sofern der Kunde eigene Hardware bei BMF einstellt („Server-Housing“), ist der Kunde für Betrieb und Wartung seiner Hardware selbst verantwortlich. Der Kunde versichert ausdrücklich, Eigentümer der eingebrachten Hardware zu sein. Etwaige Drittrechte hieran im Falle etwa von Leasing- und Finanzierungsverträgen zeigt der Kunde bei Vertragsschluss schriftlich unter Beifügung von aussagekräftigen Unterlagen an. Der Kunde räumt BMF ein vertragliches Pfandrecht an seiner eingebrachten Hardware zur Sicherung sämtlicher Ansprüche ein.
4.3 Eine Weiter- bzw. Untervermietung von angemietetem Webspace (Web-Hosting) wird vom Kunden nicht vorgenommen. Dies gilt auch für den Fall der Unentgeltlichkeit der Leistung durch BMF.
4.4 Bei ROOT-Servern hat der Kunde Administratorrechte, entsprechende fundierte Kenntnisse zur Server-Administration nebst laufender Fortbildung werden vom Kunden gewährleistet. Der Kunde ist für die Sicherheit seines Servers allein verantwortlich. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstigen Programmen, die BMF ggfs. zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Server so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, Software und Daten Dritter nicht gefährdet wird.
4.5 Für einen Managed Server Service (Erst-Einrichtung des Servers/Monitoring) ist BMF berechtigt, Update-Serviceprogramme, Firewall und Traffic-Monitoring-Tools auf dem Server zu installieren.
4.6 Der Kunde wird bei dem Einsatz der Software und/oder der Server nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen und wird BMF von sämtlichen gegen BMF gerichteten Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einen rechtswidrigen Einsatz der Software und/oder Server gestützt sind. Insbesondere pornographisch geprägte Inhalte sowie Inhalte mit rechtsradikalem, nationalsozialistischem Charakter sowie Websites, deren Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen, sind unzulässig.
4.7 Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen (z.B. Datensicherung) für den Fall zu treffen, dass die Software von BMF ausfällt oder von BMF bereitgestellte Server nicht erreichbar sind. Es ist ausschließlich Aufgabe des Kunden, die Speicherinhalte seiner Website und eingesetzter Datenbanken in regelmäßigen Abständen auf externen Speichermedien zu sichern. Dem Kunden ist bewusst, dass es bei den an das Internet angeschlossenen Computern (Server und Clients) einschl. des E-Mail-Betriebs trotz entsprechender Sicherheitsvorkehrungen keine abschließende Datensicherheit geben kann.
5. Entgelt, Aufrechnung
5.1 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Soweit nicht anderweitig mit dem Kunden vereinbart, sind Rechnungen von BMF mit Zugang bei dem Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden etwaig vereinbarte monatliche Vergütungen erstmals zum ersten Tag des Monats fällig, nachdem die Ersteinrichtung erfolgreich beim Kunden abgeschlossen ist und der Kunde den entsprechenden Applikations-Link erhalten hat. Erfüllt der Kunde seine im Rahmen der Ersteinrichtung bestehenden Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß, sodass eine Verzögerung der Fertigstellung der Ersteinrichtung eintritt, behält sich BMF das Recht vor, dem Kunden trotz nicht abgeschlossener Ersteinrichtung bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen. Die Fälligkeit der monatlichen Vergütung tritt darüber hinaus unabhängig davon ein, ob der Kunde mit dem Betrieb des von ihm geplanten Webshops bereits begonnen hat.
5.2 Verursacht der Kunde Mehraufwendungen auf Seiten der BMF, werden diese gesondert abgerechnet. BMF informiert den Kunden bei derartigen Anfragen vor Leistungserbringung – sofern vorhersehbar – über die ungefähr zu erwartenden Zusatzkosten.
5.3 Bindet der Kunde einen Zahlungsdienstleister für die Begleichung der BMF-Rechnungen ein und ermöglicht dieser beim erstmaligen Versuch keine Rechnungsübermittlung durch BMF, ist der Kunde auf entsprechende Anforderung von BMF hin verpflichtet, die vorgesehene Rechnungsübermittlung binnen drei Werktagen zu ermöglichen oder BMF innerhalb der vorgenannten Frist einen alternativen Weg zur Abrechnung zu nennen.
5.4 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist BMF berechtigt, zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten, für jede Mahnung als pauschalen Schadensersatz einen Verzugsschaden von € 5,– geltend zu machen, wobei dem Kunden der Nachweis gestattet wird, ein entsprechender Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale. Wird der Vertrag nicht am ersten Tag eines Kalendermonates geschlossen, berechnet sich der für den ersten Monat zu entrichtende Tarif anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats, beginnend mit dem auf die Bereitstellung der Software bzw. den Erhalt der vom Kunden bestellten Dienstleistung folgenden Tag. Das vereinbarte Entgelt ergibt sich aus dem vom Kunden bestellten Produkt und/oder der vom Kunden bestellten Dienstleistung (Webhosting oder Server-Paket etc.). Für die Höhe des Entgelts ist der Zeitpunkt der Bestellung gemäß Leistungsbeschreibung und Preisliste maßgeblich. Einmalig zu zahlende Vergütungen sowie regelmäßig monatliche, quartalsweise oder jährlich zu zahlende Entgelte sind im Voraus zu entrichten. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 2 Wochen und/oder einem wiederholten Zahlungsverzug behält sich BMF das Recht vor, die vertraglich vereinbarten Leistungen gegenüber dem Kunden und dessen Abnehmern bzw. mit dem Kunden verbundene Unternehmen vorübergehend, d.h. bis zur Zahlung der ausstehenden Entgelte, einzustellen und weitere Leistungen ausschließlich gegen Vorkasse zu erbringen. Dies umfasst auch das Recht der BMF auf Entzug der Berechtigung des Kunden zur weiteren Nutzung der bereits durch BMF übermittelten Daten, der Zugänge für Konfiguratoren, etc.
5.5 Die Kosten für vom Kunden oder dessen Bankinstitut zu vertretenden, fehlgeschlagenen Banktransaktionen mit dem Kunden bzw. dessen Bankinstitut (insbesondere, aber nicht abschließend, etwaige Gebühren für Rücklastschriften) trägt der Kunde.
5.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden gegen BMF ist nur zulässig, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von BMF unbestritten sind. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.7 Die Abtretung von Forderungen gegen die BMF ist ausgeschlossen. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
6. Gewährleistung
6.1 BMF leistet während der Vertragslaufzeit Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software sowie
dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. BMF wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Software in angemessener Zeit so beseitigen, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit der Softwarenutzer orientiert. Eine Beseitigung kommt nicht in Betracht, wenn der Mangel den Einsatz der Software nur unwesentlich einschränkt. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Software in einer Hardware- und/oder Softwareumgebung eingesetzt wird, die den in den technischen Mindestvoraussetzungen der BMF genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieses Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der BMF berechtigt zu sein.
6.2 BMF übernimmt keine Gewähr für die Korrektheit der übermittelten Reifen- und Felgendaten. Es obliegt dem Kunden, vor der Auslösung eines Reifen- oder Felgenkaufs durch einen seiner Kunden anhand der von BMF zur Verfügung gestellten deutschsprachigen Prüfberichte noch einmal zu überprüfen, ob der betreffende Radtyp tatsächlich mit dem Kunden-Kfz kompatibel ist.
6.3 BMF erbringt die Gewährleistung durch Nacherfüllung, und zwar nach eigener Wahl entweder durch Beseitigung von Mängeln oder durch mangelfreie Neulieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird dem Kunden gegebenenfalls einen neuen Stand der Software zur Verfügung gestellt, es sei denn, dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. BMF ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. BMF genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem BMF entweder Updates der Software auf seinen Servern durchführt und den Kunden über das erfolgte Update entsprechend informiert oder mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Homepage zum Download durch den Kunden bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet. BMF kann Mängel auch dadurch beseitigen, dass BMF dem Kunden Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen eines Mangels ohne nachteilige Beeinträchtigung der geschuldeten Funktionalität zu vermeiden. Der Kunde muss ihm im Zuge der Nacherfüllung überlassene neue Programm- oder Datenbestände auch dann übernehmen, wenn dies zu einem Anpassungs- oder Umstellungsaufwand führt, wenn und soweit sich der entsprechende Aufwand des Kunden im Rahmen des Zumutbaren bewegt.
6.4 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, eine Mietminderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Miete eigenständig abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Miete zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
6.5 Die Gewährleistungsrechte des Kunden erlöschen, wenn ohne Zustimmung von BMF vom Kunden oder einem Dritten Veränderungen an der vertragsgegenständlichen Software, Systemsoftware, Hardware oder sonstigen vertragsgegenständlichen Elementen und Zusatzeinrichtungen vorgenommen werden, ohne dass der Kunde BMF zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.
6.6 Der Kunde hat die Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese, falls sie vorliegen, der BMF unverzüglich mitzuteilen. Ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, BMF Mängel der Software, die zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.
6.7 Bei Fehlschlag der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Mängeln kann der Kunde nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur insoweit verlangen, als eine Haftung von BMF nach Ziffer 9 begründet ist. Andere Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
6.8 BMF ist berechtigt, den zur Beseitigung erforderlichen Aufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen von BMF zu berechnen, wenn sich bei Überprüfung eines Mangels herausstellt, dass dieser von der Gewährleistung ausgeschlossen ist.
7. Rechteeinräumung
7.1 Sämtliche Rechte an der dem Kunden von BMF überlassener oder ihm bereitgestellter Software stehen grundsätzlich ausschließlich BMF zu, falls nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.
7.2 Art und Umfang der Nutzungsrechte des Kunden bestimmen sich nach den jeweiligen mit dem Kunden getroffenen Individualvereinbarungen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software zum vereinbarten Vertragszweck. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst das Laden in den Arbeitsspeicher, Anzeigen und Ablaufen lassen der Software. Offline-Installation oder Zusatzverlinkungen gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang. Es erfolgt zudem keine Überlassung der Software an den Kunden. Wenn und soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderlich ist, ist der Kunde berechtigt, eine ihm von BMF gelieferte Software zu vervielfältigen. Als für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche Vervielfältigung ist insbesondere das Laden der Software in den Arbeitsspeicher anzusehen. Darüber hinaus ist der Kunde grundsätzlich dazu berechtigt, eine Vervielfältigung der ihm von BMF gelieferten Software zu Sicherungszwecken („Sicherungskopie“) vorzunehmen. Der Mieter ist hierbei verpflichtet, diese Sicherungskopie als solche zu kennzeichnen sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers anzubringen. Wird die Software dem Kunden jedoch per Download zur Verfügung gestellt, ist die Anfertigung einer solchen Sicherungskopie nicht zulässig, wenn und soweit die Möglichkeit besteht, die Software vom Server der BMF erneut herunterzuladen. Im Übrigen ist der Kunde zu einer Vervielfältigung nicht berechtigt, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt.
7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, weiterzuentwickeln oder in sonstiger Weise zu verändern. § 69e UrhG bleibt insoweit unberührt.
7.4 Sofern BMF während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades, Patches oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software (gemeinsam „Updates“) vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
7.5 Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich auf Grundlage dieser Ziffer 7 eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Es ist insbesondere auch nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt Dritten zu überlassen(etwa sie zu vermieten oder zu verleihen).Ferner ist der Kunde nicht dazu berechtigt, mithilfe der Software oder insoweit eingebundener Konfiguratoren/Datenbanken der BMF generierte Bilddateien (insbesondere Fahrzeugabbildungen) ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der BMF an Dritte zu übermitteln oder diesen Dritten die Erlaubnis zu erteilen, sich die genannten Bilddateien beim Kunden zu verschaffen, um diese anschließend für eigene kommerzielle Zwecke zu nutzen.9.6. Bei einzelnen Komponenten der Software können Direkteinstiege für Konfigurationen mit Hilfe sogenannter „hash-codes“ realisiert sein. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden „hash-codes“ für Kunden höchstens vier (4) Wochen vorgehalten.
8. Audit
8.1 Der Kunde wird es BMF auf dessen Verlangen hin ermöglichen, den ordnungsgemäßen Einsatz der Software zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob der Kunde die Software qualitativ und quantitativ im Rahmen der von ihm erworbenen Lizenzen nutzt. Hierzu wird der Kunde BMF Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung durch BMF oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte ermöglichen. Die Überprüfung ist (außer in begründeten Eilfällen) mit einer Frist von zwei Wochen zuvor schriftlich anzukündigen.
8.2 BMF darf die Prüfung in den Räumen des Kunden zu dessen regelmäßigen Geschäftszeiten durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen. BMF wird darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch diese Tätigkeiten vor Ort so wenig wie möglich gestört wird. Der Kunde gibt BMF die Informationen, die zur Aufklärung des tatsächlichen Nutzungsvolumens erforderlich sind, und gestattet BMF sowie den von BMF insoweit eingesetzten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten, angemessene Prüfvorgänge durchzuführen.
8.3 Ergibt die Überprüfung eine Überschreitung der erworbenen Lizenz um mehr als 5% (fünf Prozent) (gemessen anhand eines Vergleichs zwischen der tatsächlich vom Kunden innerhalb des Überprüfungszeitraums gezahlten Vergütung und derjenigen Vergütung, die der Kunde für die tatsächlich von ihm in dem Überprüfungszeitraum gezogenen Nutzung an sich hätte zahlen müssen) oder eine anderweitige nicht-vertragsgemäße Nutzung des Kunden, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung, ansonsten trägt die Kosten des Audits BMF. Alle sonstigen Rechte von BMF wegen einer Überschreitung der vertraglich erworbenen Lizenzen bleiben vorbehalten.
8.4 Sollte die Prüfung durch einen von BMF insoweit eingesetzten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten durchgeführt werden und sollte dieser Dritte bei seiner Prüfung eine Überschreitung des Nutzungsumfanges beim Kunden feststellen, so gibt dieser Dritte seinen Entwurf des Prüfberichtes vorab dem Kunden zur Kenntnis und erklärt ihm hierbei, dass er seinen Prüfbericht nicht vor Ablauf eines Monats BMF vorlegen und auf die Vorlage insgesamt verzichten wird, wenn der Kunde bis dahin mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Erweiterung des Lizenzvolumens tätigt. Wenn der Kunde dies rechtzeitig unternimmt und dem Prüfer entsprechend nachweist, wird der Prüfer im Prüfbericht lediglich ausführen, dass aktuell keine Überschreitung des Nutzungsumfanges beim Kunden besteht.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 BMF schuldet dem Kunden auf außervertraglicher und vertraglicher Grundlage Schadensersatz nur in folgendem Umfang:
- bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit in voller Höhe;
- in sonstigen Fällen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
9.2 Die Haftung von BMF für Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
9.3 Es besteht keine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB.
9.4 Bei Datenverlust beschränkt sich eine etwaige Ersatzpflicht von BMF auf die Höhe derjenigen Kosten, die bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten angefallen wären.
9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen zugunsten von BMF gelten auch für von BMF im Rahmen der Vertragserfüllung eingeschaltete Subunternehmer bzw. sonstige Dritte sowie für Organe, Mitarbeiter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von BMF.
10. Sicherungsmaßnahmen und Geheimhaltung
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen Vorsorge zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass unbefugte Dritte nicht auf die Software, die Sicherungskopie, die Dokumentation sowie auf sonstige mitgelieferte Begleitmaterialien zugreifen können. Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet, den Originaldatenträger, alle vorhandenen Kopien der Software einschließlich der Sicherungskopie sowie alle dazugehörigen Dokumentationen an einem vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützten Ort zu verwahren. Die Kosten für die Aufbewahrung trägt der Kunde.
10.2 Die Geheimhaltungspflicht in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen der Parteien richtet sich nach der zwischen den Parteien gesondert abgeschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA). Im Übrigen gelten die insbesondere die Vorschriften des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG).
11. Datenschutz
Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Sofern insoweit erforderlich, werden die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (vgl. Art. 28 Abs. 3 DS-GVO) abschließen.
12. Domainvergabe und Rechte an Domains
12.1 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains fungiert BMF lediglich als Vermittler, d.h.in diesem Zusammenhang wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
12.2 Es gelten die jeweiligen Registrierungsvorschriften der zuständigen Registrierungsstelle, insbesondere hat BMF auf die Verfügbarkeit bei der Domain-Vergabe keinen Einfluss, ebenso wenig bei Domain-Verfügbarkeitsabfragen. Entsprechend wird keine Gewähr übernommen für Verfügbarkeit, Rechtsmängelfreiheit u.ä. der jeweiligen Domain.
12.3 Die zur Verfügung gestellten IP-Adressen oder Subdomains werden im Bedarfsfall von BMF geändert. Eine Änderung wird dem Kunden grundsätzlich eine Woche vor Umschaltung bekannt gegeben.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsunterzeichnung, Übermittlung der vom Kunden unterzeichneten Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung durch BMF und endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, soweit es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der betreffenden Verlängerung schriftlich durch eine der Parteien gekündigt wird.
13.2 Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien wesentliche Pflichten aus dem Vertrag in gravierendem Ausmaß verletzt (beispielsweise, wenn der Kunde die ihm nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an der bereitgestellten Software überschreitet) und diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher Aufforderung von BMF abstellt und/oder wenn die entsprechenden Pflichten wiederholt verletzt werden.
13.3 Die Bestimmungen des § 543 BGB bleiben hiervon unberührt.
14. Rückgabe und Löschung
14.1 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und – wenn und soweit beim Kunden vorhanden – die Software sowie sämtliche Programmkopien (einschließlich der Sicherungskopie) sowie alle überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen entsprechenden Unterlagen an BMF zurückzugeben bzw. nachweislich endgültig zu löschen. Je nach Umfang des Vertragsverhältnisses umfasst die Rückgabepflicht des Kunden auch die Pflicht zur endgültigen Löschung der Datenbanken von BMF beim Kunden, sollte BMF dem Kunden ausnahmsweise diese Datenbanken zur Verfügung gestellt haben. Die Rückgabe erfolgt auf eigene Kosten des Kunden.
14.2 Hat BMF dem Kunden die Software per Download zur Verfügung gestellt, so steht es BMF frei, auf die Rückgabe nach Maßgabe von Ziffer 14.1 zu verzichten und stattdessen von dem Kunden die Löschung der Software sowie sonstiger Programmkopien und die Vernichtung der überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen entsprechenden Unterlagen zu verlangen.
14.3 Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, sämtliche bei ihm vorhandene installierte Kopien der Software und etwaige gespeicherte Dokumentationen vollständig und endgültig von all seinen Servern zu löschen. Zurückbehaltungsrechte sind insoweit ausgeschlossen.
14.4 Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Für die zwischen dem Kunden und BMF bestehende Vertragsbeziehung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen des Internationalen Privatrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
15.2 Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus Vertragsverhältnissen des Kunden mit BMF ist Augsburg. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von BMF in Augsburg. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. BMF ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
15.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
Anlage: BMF Standard-Supportvereinbarung