Jedes Rad und jede Felge, die auf Deutschlands Straßen rollt, benötigt von Seiten des Gesetzgebers eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder aber ein Teilegutachten (TGA). Die BMF Media Information Technology GmbH als einer der führenden Anbieter individueller Softwarelösungen für die Reifen- und Felgenbranche kennt dieses Thema von jeher und sorgt in den hauseigenen Datenbanken dafür, dass diese gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auch stets aktuell ausgewiesen werden.
Neben den eigentlichen Gutachten, die vom Kraftfahrbundesamt (KBA) zur Verfügung gestellt werden, gibt es in der Branche noch die sogenannten Entwurfsgutachten. Diese, mit einem Wasserzeichen gekennzeichneten, vorläufigen Gutachten wurden im Rahmen der Prüflabortagung 2015 von Seiten des KBAs mit den technischen Diensten als Verfahren zur Kennzeichnung von Räder-Gutachten, die sich im Entwurf Status befinden, abgestimmt. Dabei werden die vom Hersteller zur Überprüfung zugesandten Verwendungsbereiche mit einem Wasserzeichen - zum Beispiel „Nur zur Information“ - gekennzeichnet. „Diese Vorgehensweise hat aus Sicht des KBA den Vorteil, dass Verwendungsbereiche zu Werbezwecken veröffentlicht werden können ohne eine vorhandene Genehmigung zu suggerieren“, so die Auskunft des KBAs auf Nachfragen der BMF.
„Wir haben allerdings zunehmend das Problem, dass es lange dauert, bis aus dem Entwurfsgutachten eine offizielle ABE wird. Dies hat zur Folge, dass wir in Bezug auf unsere Konfiguratoren und unsere Datenbestände festlegen müssen, wie wir – auch im Sinne unserer Kunden – mit dem Thema umgehen“, erläutert Wolfgang Brender, Geschäftsführer der BMF. „Wir werden demnach Dokumente ohne ein entsprechendes Wasserzeichen des Technischen Dienstes nicht selbst mit dem Status „Entwurf“ versehen, dies dürfen wir auch gar nicht“, so Brender. Die BMF werde generell keine Entwurfsgutachten in die eigenen Datenbanken einarbeiten, da diese später dann als genehmigte Gutachten wieder neu gekennzeichnet werden müssten. „Ausnahme sind hierbei die Kunden, die auf eigenen Wunsch Entwurfsgutachten in ihre eigenen Konfiguratoren und Onlineshops angezeigt haben wollen – diese zusätzliche Leistung können wir natürlich anbieten“, so die Datenexperten aus Augsburg. „Grundsätzlich arbeiten wir mit festgelegten Strukturen und definierten Prozessen in den Datenbanken und diese sehen endgültige Gutachten vor. Der Entwurfsstatus ist gut gemeint, aber in der Praxis hinderlich“, ergänzt Brender diese Erklärung.
Jedes Rad und jede Felge, die auf Deutschlands Straßen rollt, benötigt von Seiten des Gesetzgebers eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder aber ein Teilegutachten (TGA). Die BMF Media Information Technology GmbH als einer der führenden Anbieter individueller Softwarelösungen für die Reifen- und Felgenbranche kennt dieses Thema von jeher und sorgt in den hauseigenen Datenbanken dafür, dass diese gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auch stets aktuell ausgewiesen werden.